Supplementa Schwarzes Johannisbeersamenöl Weichkapseln
PZN: 5574585
39,90 EUR
90 ST / EINHEIT
inkl. 10% MwSt.
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Produkt-Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit 600 mg Schwarzem Johannisbeersamenöl pro Weichkapsel. Das Produkt enthält 90 Weichkapseln.Nahrungsergänzungsmittel mit Schwarzem Johannisbeersamenöl
Schwarzes Johannisbeersamenöl liefert 600 mg kaltgepresstes Schwarzes Johannisbeersamenöl pro Kapsel mit einem Gehalt von 90 mg GLA (Gamma-Linolensäure).
Das Samenöl der Schwarzen Johannisbeere ist eine natürliche Quelle hochwertigster Fettsäuren und enthält insbesondere Gamma-Linolensäure, Alpha-Linolensäure und Linolsäure.
Gammalinolensäure (abgekürzt GLA oder auch GLS) ist - außer in der Muttermilch - nur in wenigen Nahrungsmitteln vorhanden.
Die aus der Nahrung aufgenommene Linolsäure, kann der Körper zum Teil in GLA umwandeln, jedoch nicht in ausreichendem Maße.
Die besten natürlichen Quellen für GLA sind neben den Kernen der Schwarzen Johannisbeere, die Samen der Nachtkerze oder aber Borretschsamenöl.
Hersteller | SUPPLEMENTA CORPORATION B.V |
Kurzbezeichnung | Supplementa Schwarzes Johannisbeersamenöl Weichkapseln |
Artikelgruppen | Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung |
Stichworte | Schwarzes Johannisbeersamenöl, Schwarzes Johannisbeersamenöl Kapseln, Schwarzes Johannisbeersamenöl, Johannisbeersamenöl, Johannisbeersamenöl Kapseln, GLA, Gamma-Linolensäure, Linolsäure, Linolsäure Kapseln |
Verpackungsinhalt | 90 ST |
Pflichtangaben
Nettogewicht:
63 g
Zutaten:
Schwarzes Johannisbeersamenöl, Kapselhülle Weichkapsel (Gelatine, Glycerin)
Verzehrsempfehlung:
1 Weichkapsel täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser; bei Bedarf bis zu 3 Weichkapseln täglich.
1 Weichkapsel täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser; bei Bedarf bis zu 3 Weichkapseln täglich.
Hinweise:
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.